Ernst Jakob Henne Stiftung

c/o Dr. Hintermayer & Kollegen
Residenzstr. 27
80333 München

Tel.: 089 219999-0
Fax: 089 219999-21
Mail: EJ-Henne-Stiftung@t-online.de


vertreten durch den Stiftungsvorstand:
Dr. Martin Hintermayer (Vorsitzender)
Dr. Michael Jean Gschrei (stellvertretender Vorsitzender)
Jutta Niermann


Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von in Not geratenen Menschen, Jugend- und Kinderhilfe, Altenhilfe, das Wohlfahrtswesen wie überhaupt die Unterstützung von Personen, die körperlich, geistig oder seelisch oder finanziell hilfsbedürftig sind. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wohltätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: Finanzielle Zuschüsse für Kindergärten, Kinderhorte, Waisenhäuser, Jugendheime, Alten- und Pflegeheime, gemeinnützige dementsprechende Organisationen und Einzelpersonen.


Gründung

Ernst Jakob Henne hat 1991 die Stiftung, die seinen Namen trägt, gegründet und mit einem erheblichen Grundstockvermögen ausgestattet. Die Stiftung ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Motiv und Idee des Stifters

Der 1904 geborene Gründer, Ernst Jakob Henne, Motorsport-Legende und erfolgreicher Unternehmer, hatte früh seine Eltern verloren. Geprägt von dieser Fügung des Schicksals, hat er nie vergessen, wie hart und karg das Leben sein kann.

Aus Dankbarkeit und Demut gegenüber dem Schicksal, das ihm Erfolg, Gesundheit und Glück gegönnt hat, ist es ihm ein Verlangen, denjenigen zu helfen, die in Not geraten der Hilfe bedürfen. So hat er schon anlässlich seines 65. Geburtstages die Errichtung des "Christopherus Hauses" im SOS-Kinderdorf in Dießen am Ammersee bewirkt. Seine stete Bereitschaft, in Not geratenen Menschen zu helfen, führte schließlich zu dem Gedanken, eine Stiftung zu gründen, die Hilfsbedürftigen Unterstützung gewährt.

Herr Ernst Jakob Henne verstarb am 22. Mai 2005 im hohen Alter von 101 Jahren. Der amtierende Vorstand führt die Stiftung im Sinne ihres Gründers weiter.